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2.) Definitionen

a) Definition von elektromagnetischer Strahlung

Elektromagnetische Strahlung ist eine Erscheinungsform von freier (also nicht an Materie gebundener) Energie. Typische, sie charakterisierende Größen sind die Ausbreitungsgeschwindigkeit v, die Frequenz f und die Leistung P. Dabei ist für elektromagnetische Strahlung v typischerweise die Lichtgeschwindigkeit und (zumindest für Computer) f zwischen 50 Hertz und einigen Megahertz. Die Leistung P bewegt sich dabei in einem Bereich von einigen Watt. Die elektromagnetische Strahlung entsteht bei Computern hauptsächlich an von Wechselstrom durchflossenen Leitern, insbesondere dann, wenn gilt: Länge des Leiterstücks l=k*lambda/2
   ( k in N ) Resonanzfall, praktischer Nachweis in rsp. Da aber vor allem Frequenzen von einigen Kilohertz bis zu ungefähr 200 Mhz auftreten und damit Wellenlängen von einigen Kilometern bis zu einigen Metern, ist der Resonanzfall eigentlich nur an den Kabeln zu den Peripheriegeräten denkbar. Zusätzlich zur Strahlung finden sich im Nahbereich auch noch elektrische und magnetische Wechselfelder, die aufgrund der höheren Intensität leichter zu messen sind.

b) Definition von Computer (nach VDE)

Der VDE spricht in den relevanten Vorschriften von "informationstechnischen Einrichtungen" und definiert diese über Empfang und Ausgabe von Daten, die Durchführung von Verarbeitungsschritten, die Erzeugung bzw. Verwendung von "binär ... gesteuerten Wellenformen" zum Zwecke z.B. der Textverarbeitung (VDE 0871 Teil 2 2 ITE). Diese Facharbeit beschränkt sich jedoc auf die Standardkomponenten eines handelsüblichen PC (Anhang A, Beschreibung der verwendeten Hardware).

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